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Tod

Nebst den Leistungen aus der AHV (1. Säule) gibt es unter verschiedenen Voraussetzungen auch Leistungen aus der Beruflichen Vorsorge (2. Säule). Der Vorsorgeausweis orientiert Sie regelmässig über mögliche Höhe und Art der Risikoleistungen.

Ehegattenrente

Verstirbt eine verheiratete versicherte Person, hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Ehegattenrente, sofern die Voraussetzungen gemäss unserem Vorsorgereglement erfüllt sind.

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Lebenspartnerrente

Ist die versicherte Person nicht verheiratet, kann ein Lebenspartner angemeldet werden, der unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Hinterlassenenleistungen hat. Wichtig: Die Anmeldung muss zu Lebzeiten der versicherten Person und vor Bezug der Altersleistungen erfolgen. 

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Waisenrente

Hinterlässt der verstorbene Versicherte anspruchsberechtigte Kinder, wird eine Waisenrente ausgerichtet. Der Vorsorgeausweis orientiert Sie über die Höhe der Waisenrente, welche sich in Prozent des versicherten Salärs bemisst.

Todesfallkapital

Ein Todesfallkapital wird fällig, wenn eine versicherte Person oder der Bezüger einer Invalidenrente vor dem Altersrücktritt stirbt und keine Ehegatten- bzw. keine Lebenspartnerrente zur Auszahlung gelangt.

Zusätzliches Todesfallkapital

Ihr Vorsorgeplan kann vorsehen, dass bei Tod der versicherten Person ein zusätzliches Todesfallkapital ausbezahlt wird. Der Vorsorgeausweis orientiert Sie über den Einschluss dieser Leistung.

Vorsorgereglement

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