Nachhaltigkeit

In erster Linie werden die Vermögensanlagen nach Massgabe der Rentabilität und der Sicherheit bewirtschaftet. Die Nachhaltigkeit der Anlagen bildet eine weitere integrale Zielsetzung, die bei der Festlegung der Anlagestrategie und deren Umsetzung im Rahmen der Vermögensanlagen zu beachten ist.

Bei der Anlagetätigkeit werden Partner bevorzugt, welche die «UN Principles for Responsible Investment»  (Prinzipien für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen) unterzeichnet haben und sich somit verpflichten, als Kapitaleigner, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte (ESG-Aspekte) in all Ihren Aktivitäten zu beachten.

Bei direkten Immobilienanlagen wird bei Neubauten und Sanierungen eine ökologische Bauweise und wirtschaftliche Lebenszykluskosten sowie Minergiestandard angestrebt.

Stimmrechtsausübung

Die Stimmrechte werden bei jenen Titeln und Traktanden ausgeübt, bei denen eine Wahrnehmung auf der Basis einer Kosten-Nutzen-Abwägung im Interesse der Versicherten liegt oder aber bei denen wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind.

 

Ist die Voraussetzung zur Wahrnehmung der Stimmrechte für mindestens einen gehaltenen Titel erfüllt, legt der Stiftungsrat die Grundsätze für die Stimmrechtsausübung im Interesse der Versicherten fest.

 

Im Anhang zum Jahresbericht wird über die Ausübung dieser Stimmrechte informiert.

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