Jahresbericht 2023

2.00 %

Zins auf Sparkapitalien

+7.40 %

Rendite

113.50 %

Deckungsgrad

Politisches und konjunkturelles Umfeld

Krieg, Inflation und schwache Wirtschaftsprognosen – zahlreiche Risiken rückten im Jahr 2023 in den Vordergrund und vermittelten wenig Optimismus für die Entwicklung an den Finanzmärkten. Nebst dem fortwährenden Konflikt in der Ukraine verschärften sich die geopolitischen Risiken rund um die Situation im Nahen Osten. Die Zentralbanken setzten ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Inflation mit Zinserhöhungen fort. Dennoch wird das Anlagejahr 2023 aufgrund solider Renditen an den globalen Aktien- und Obligationenmärkten in guter Erinnerung bleiben.

Nach dem anspruchsvollen Börsenjahr 2022 überraschte die positive Entwicklung an den Aktienmärkten im ersten Halbjahr. Selbst das Bankenbeben, insbesondere der Zusammenbruch der Silicon Valley Bank in den USA und kurz darauf der Untergang der Credit Suisse, vermochte den Aufwärtstrend nicht zu brechen. Erst als im dritten Quartal die Hoffnungen auf sinkende Zinsen schwanden, kam es zu deutlichen Kursrückgängen. Sie wurden jedoch nach sichtbaren Erfolgen an der Inflationsfront und der anschliessenden Pause der Notenbanken im Zinserhöhungszyklus bis zum Jahresende mehr als ausgeglichen. Am Ende resultierte in Lokalwährung eine Rendite von über 20 % für die globalen Aktienmärkte.

Im Länder- und Branchenspektrum zeigten sich jedoch erhebliche Unterschiede, und der wahre Treiber der Performance im vergangenen Jahr waren Technologieunternehmen, insbesondere die «glorreichen Sieben» aus den USA (Apple, Alphabet, Amazon, Meta, Microsoft, Nvidia und Tesla). Der Schweizer Markt hinkte mit einer Rendite von 6 Prozent der globalen Entwicklung hinterher.

Die Obligationenmärkte erlebten ebenfalls ein dynamisches Jahr. Die restriktivere Geldpolitik zur Eindämmung der Inflation führte zu steigenden Zinsen – ausser in der Schweiz, wo die sinkenden Zinsen bei den längeren Laufzeiten auf Obligationen in Schweizer Franken eine stattliche Rendite von 5 Prozent ermöglichten.

Die anhaltende Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitiger Angebotsverknappung wirkte sich positiv auf den Immobilienmarkt in der Schweiz aus. Der Bestand an leerstehenden Wohnungen nimmt kontinuierlich ab, was trotz den erhöhten Finanzierungskosten preisstützend wirkt. Hinzu kommt, dass aufgrund der erneuten Erhöhung des Referenzzinssatzes viele Mieten im April 2024 nochmals angehoben werden. Die steigenden Mieteinnahmen dürften einen Grossteil der höheren Kostenbasis kompensieren.


Anlagetätigkeit / Anlagestrategie

Das investierte Vermögen der Ascaro beläuft sich am Jahresende auf 1.220 Milliarden Franken. Es ist breit diversifiziert, in der Schweiz und im Ausland investiert. Fremdwährungsrisiken werden auf der Grundlage der strategischen Vorgaben abgesichert, so dass letztlich rund 95 Prozent der Anlagen strategiekonform in Schweizer Franken gehalten werden. Im Berichtsjahr wurden aus strategischen Überlegungen einige in der Westschweiz direkt gehaltene Liegenschaften im Umfang von rund 125 Millionen Franken mittels Sacheinlage in einen nicht börsenkotierten Anlagefonds überführt. Die Sacheinlage erhöhte die Diversifikation innerhalb unseres Immobilienportfolios.

Aufteilung der Vermögensanlagen

Performance-Entwicklung

Nach Anlageklassen sind per Ende 2023 rund 9 Prozent in Liquidität angelegt, 26 Prozent in Obligationen, 20 Prozent in Aktien, 42 Prozent in Immobilien und 3 Prozent in Alternativen Anlagen.

In diesem Marktumfeld resultierte für die Ascaro eine Rendite von 7.40 Prozent. Eine überdurchschnittliche Performance im Rahmen der publizierten Vergleichsgrössen, aber auch überzeugend im Vergleich mit der internen Benchmark (5.48 Prozent) oder dem unserer Aufstellung nahen Index «Pictet BVG 2015–25» (6.50 Prozent).


Technische Grundlagen, Deckungsgrad und Verzinsung der Sparkapitalien

Nebst der Senkung des technischen Zinssatzes auf 1.25 Prozent im Jahre 2021 hatte der Stiftungsrat die Bildung einer Rückstellung für einen weiteren zukünftigen Senkungsschritt beschlossen. Diese Rückstellung sollte dabei über drei Jahre aufgebaut und die Senkung des technischen Zinssatzes auf 1.00 Prozent per Ende 2023 vorgenommen werden. Da sich das allgemeine Zinsniveau in den vergangenen zwei Jahren merklich verändert und dadurch der Druck auf den technischen Zinssatz abgenommen hat, beschloss der Stiftungsrat, in Zusammenarbeit mit dem Experten für die berufliche Vorsorge, den geplanten Senkungsschritt nicht vorzunehmen. Im Wissen um die Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung des Zinsniveaus, bleibt die bisher geäufnete Rückstellung bestehen. Der Stiftungsrat wird die weitere Entwicklung verfolgen und 2024 die Situation neu beurteilen. Der technische Zins gibt an, mit welchem Kapitalertrag langfristig gerechnet werden darf, um die Renten finanzieren zu können. Die Höhe des Zinssatzes hängt von der erwarteten Entwicklung der Finanzmärkte ab.

Entwicklung Deckungsgrad seit 2013

Mit der erzielten Rendite von 7.40 Prozent erhöhte sich der Deckungsgrad auf 113.50 Prozent, gegenüber 108.83 Prozent im Vorjahr. Entsprechend erhöhten sich die Wertschwankungsreserven um 49.2 Millionen Franken. Sie stärken die finanzielle Stabilität der Ascaro.


Die Höhe der Verzinsung der Sparkapitalien steht bereits seit einigen Jahren in einem engen Kontext zum technischen Zins, und für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb gelten zusätzliche Regulatorien, wann Leistungsverbesserungen nach Art. 46 BVV2 ausgerichtet werden dürfen. Galt bis anhin jede Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten, welche höher ist als die Obergrenze gemäss Generationentafeln nach FRP 4 als Leistungsverbesserung, stützt man sich ab 2024 neu auf einen Durchschnittswert des technischen Zinssatzes aus dem «Bericht zur finanziellen Lage» der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV, welcher jährlich publiziert wird. Sind die Ziel-Wertschwankungsreserven nicht zu mindestens 75 Prozent geäufnet, darf für das neue Jahr maximal 1.75 Prozent verzinst werden – so die neue wettbewerbseinschränkende Regel.

Für 2023 hat der Stiftungsrat aufgrund des äusserst positiven Ergebnisses beschlossen, den aktiven Versicherten eine Zusatzverzinsung von 0.75 Prozent und den Bezügerinnen und Bezügern von Alters- und Hinterlassenenrenten einen einmaligen Zustupf in der Höhe von 500 bzw. 300 Franken auszurichten. Somit beträgt die Verzinsung für das vergangene Jahr 2.00 Prozent und ist damit doppelt so hoch wie der vom Bundesrat für 2023 festgelegte BVG-Mindestzins. Für das neue Jahr hat der Stiftungsrat die Verzinsung der Sparkapitalien wie vor Jahresfrist im Voraus auf 1.25 Prozent festgelegt. Dies entspricht dem vom Bundesrat für das neue Jahr festgelegten BVG-Mindestzinssatz, der auch von der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfohlen wurde. Gleichzeitig entspricht dieser Wert bei Ascaro dem technischen Zinssatz, wie er zur Bewertung der Rentenkapitalien angewendet wird. Die Verzinsung bei Ascaro gilt für obligatorische und überobligatorische Guthaben für das ganze Jahr – auch bei unterjährigem Austritt oder Pensionierung. Mit Blick auf die vergangenen 5 Jahre wurden die Sparguthaben bei Ascaro mit durchschnittlich 3.29 Prozent pro Jahr verzinst – weiterhin ein Spitzenwert!


Stiftungsrat, Kommissionen, Geschäftsstelle

Im Stiftungsrat kam es während dem Berichtsjahr zu keiner personellen Veränderung. Das Gremium behandelte anstehende Themen an vier ordentlichen Sitzungen, während einzelne Geschäfte durch die zuständigen Fachkommissionen vorberaten und aufbereitet wurden. Die erwähnte Immobilientransaktion/Sacheinlage löste zwei zusätzliche Sitzungen aus. Zudem befasste sich der Stiftungsrat mit den Änderungen und Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen, wie bspw. das revidierte Datenschutzgesetz oder die «AHV-Reform 21». Diese führten zu einigen Anpassungen im Vorsorgereglement. Das überarbeitete Vorsorgereglement wurde vom Stiftungsrat am 18. September 2023 verabschiedet und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

Aktive Mitglieder und Rentner

Verzinsung Aktive

Im Berichtsjahr vermochte die Ascaro nach einer regen Ausschreibungsphase insbesondere einen grösseren Betrieb für einen Anschluss zu gewinnen. Auf den 1. Januar 2024 dürfen wir rund 300 neue Versicherte bei der Ascaro begrüssen. Sukzessive nähern wir uns der 50:50 Parität in der Anzahl aktive Versicherte zu rentenbeziehenden Personen. Mitte 2024 endet die aktuelle Amtsdauer des 12-köpfigen Stiftungsrats. Während die Zuteilung der Arbeitgebervertreter durch festgelegte Ausführungsbestimmungen erfolgt, werden die Arbeitnehmervertreter direkt durch die Delegiertenversammlung gewählt. Das Mandat umfasst nebst der strategischen Führung unserer Pensionskasse auch die Behandlung von regulatorischen und anderen Themen im Zusammenhang mit der 2. Säule. In verschiedenen Kommissionen und Ausschüssen bringen die Mitglieder des Stiftungsrats ihr Know-how ein und helfen so, das Schiff der Ascaro auch in Zukunft erfolgreich durch die herausfordernden BVG-Gewässer zu steuern. Die Neuwahlen finden anlässlich der nächsten Delegiertenversammlung am 30. April 2024 statt.


Politküche

In diesem Jahr wird an der Urne über drei Vorlagen im Bereich der Altersvorsorge abgestimmt. Am 3. März 2024 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über zwei Volksinitiativen zur Altersvorsorge entscheiden. Zu befinden haben sie einerseits über die Einführung einer 13. AHV-Rente, andererseits über die Renteninitiative der Jungfreisinnigen. Das Datum für die Abstimmung zur BVG-Reform ist noch nicht bekannt.

Hinter der Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» steht der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Sie verlangt eine 13. Monatsrente für AHV-Rentnerinnen und Rentner. Mit der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» wollen die Jungfreisinnigen das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung koppeln. In einem ersten Schritt würde es für beide Geschlechter auf 66 Jahre erhöht, danach soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0.8 Monate steigen. Bundesrat und Parlament empfehlen beide Volksbegehren zur Ablehnung.

Nach der AHV-Reform ist vor der Reform des BVG. Das Parlament hat am 17. März 2023 die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) verabschiedet. Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – zu verbessern.

Mit der sogenannten Reform BVG 21 soll die berufliche Vorsorge somit für die Zukunft fit gemacht werden. Grund dafür ist, dass die Pensionskassen wegen der Überalterung der Gesellschaft zuletzt mehr Geld für die Finanzierung der laufenden Renten aufwenden mussten, als zuvor von den Arbeitgebern und den Versicherten angespart worden war. Dies führt zu einer Umverteilung von den Erwerbstätigen zur Rentnergeneration. Gegen die Reform wurde mit Erfolg das Referendum ergriffen.

Konkret umfasst die Reform folgende Massnahmen:

  • Senkung des Umwandlungssatzes im Referenzalter von 6.8 auf neu 6.0 Prozent
  • Verstärkung des Sparprozesses
  • Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration (15 Jahrgänge ab Alter 50)


Die Vorsorgeleistungen der Ascaro bewegen sich mehrheitlich im überobligatorischen Teil, weshalb die Reform wohl weniger Einfluss haben wird als bei jenen Vorsorgeeinrichtungen, welche Leistungen nahe dem gesetzlichen Rahmen ausrichten.

Wir sind gespannt auf den Ausgang dieser wegweisenden Abstimmungen!


Ausblick

Die zunehmenden geopolitischen Spannungen, die Befürchtungen vor einer Rezession sowie der weitere Verlauf der Inflation werden auch im neuen Jahr die dominierenden Themen sein. Das Marktumfeld ist und bleibt herausfordernd.


Das erfreulich positive Jahresergebnis stärkte die finanzielle Lage der Ascaro und alle bis dato anstehende Hausaufgaben wurden gemacht. Für den Stiftungsrat als oberstes Organ steht die finanzielle Stabilität der Vorsorgeeinrichtung und somit die langfristige Sicherung der Renten - unverändert - an erster Stelle. Ebenso liegt der Fokus auf der Äufnung der Wertschwankungsreserven.  


Das Ascaro-Team wird auch im neuen Jahr bestrebt sein, anstehende Herausforderungen durch vorausschauendes Agieren zu meistern. Wir danken Ihnen herzlich für das Vertrauen, das Sie der Ascaro und ihren Exponenten entgegenbringen und freuen uns darauf, Sie auch im neuen Jahr zu begleiten - im Jahr, in welchem die Ascaro ihr 10-jähriges Jubiläum als solidarische Gemeinschaftseinrichtung feiert!

 

Bern, im Januar 2024
Ascaro Vorsorgestiftung

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