Wohneigentumsförderung (WEF)
Zur Finanzierung Ihres Eigenheims können Sie Mittel aus der Pensionskasse verwenden. Voraussetzung ist, dass Sie das Wohneigentum selbst bewohnen.
Vorbezug:Vom Sparguthaben kann, bis max. drei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs auf Altersleistung, ein Betrag für das selbstbewohnte Wohneigentum eingesetzt werden. Ein Vorbezug führt jedoch zu einer Kürzung der Altersleistungen. Die Vorsorgeleistungen im Invaliditäts-oder Todesfall während der Aktivzeit werden nicht reduziert. Ein Vorbezug muss zu einem reduzierten Steuersatz versteuert werden. |
VerpfändungDie Verpfändung stellt eine zusätzliche Sicherheit der Bank dar; im Gegensatz zum Vorbezug verbleibt das Geld in der Pensionskasse. Solange das Pfand nicht verwertet wird, entstehen keine unmittelbaren Steuerfolgen oder Kürzungen der Altersleistungen. |
Mehr dazu in unserem Merkblatt WEF(pdf).
Hypotheken
Wir gewähren unseren Destinatären sowie Dritten variable Hypotheken. Zudem erhalten Sie neu über die Hypotheken-Plattform der Valiant Bank AG Zugang zu attraktiven Angeboten verschiedener institutioneller Anbieter im Bereich der Festhypotheken. Die Ascaro ist dabei eine von ihnen.
Sind Sie interessiert? Auskunft erteilt Ihnen gerne: marlene.zingg@ascaro.ch.