Der Stiftungsrat trägt die Gesamtverantwortung für die Vermögensanlagen. In dem von ihm verabschiedeten Anlagereglement werden die Grundsätze der Anlagestrategie sowie deren Umsetzung, die Rahmenbedingungen, die Bewertung der Anlagen sowie die Bestimmung der Performance festgehalten. Diese Richtlinien werden periodisch überprüft und wenn nötig angepasst. Basierend auf diesem Reglement werden auch die Langfriststrategie sowie die zulässigen Bandbreiten pro Anlagekategorie definiert.
Die Kommission Anlagen ist im Auftrag des Stiftungsrates für die Umsetzung der Anlagestrategie unter Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien verantwortlich.
Anlagekategorien | Vermögensaufteilung in % | ||
Strategie | Bandbreiten | ||
Liquidität | 5% | 0% | 15% |
Obligationen CHF (inkl. Hypotheken) | 25% | 15% | 35% |
Obligationen Fremdwährungen | 6% | 5% | 7% |
Aktien Schweiz | 8% | 6% | 10% |
Aktien Welt | 13% | 9% | 17% |
Alternative Anlagen | 3% | 0% | 7% |
Immobilien | 40% | 30% | 45% |
Total | 100% | ||
Total Fremdwährungen (nicht abgesichert) | 5% | 1% | 10% |
Total Aktien | 21% | 15% | 27% |