Der Stiftungsrat ist paritätisch zusammengesetzt und besteht aus den nachfolgend aufgeführten Mitgliedern.
Die Stiftungsratssitzungen finden in der Regel einmal pro Quartal statt. Zur vertieften Behandlung von Fachthemen hat der Stiftungsrat zusätzlich die Kommissionen „Anlagen“ und „Vorsorge & Compliance“ sowie den Ausschuss „Personal“ eingesetzt.